Zuschüsse

Bis zu 40 EUR monatlich zusätzlich zum Bruttogehalt: Mit freiwilligen vermögenswirksamen Leistungen (VWL) des Arbeitgebers können Arbeitnehmer Vermögen oder auch eine private Altersvorsorge aufbauen. Als Anlageform bieten wir:

- den Bausparer

- Sparverträge in Gold, Silber und Technologiemetallen

- die fondsgebundene Lebensversicherung

 

Lasst euch von unseren Beratern über die staatlich geförderten Sparformen informieren. Nutzt hierfür unser Anfrageformular oder die Beratersuche.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL, sind tarifvertraglich oder durch den Arbeitsvertrag geregelt. Der Betrag von bis zu 40 EUR im Monat wird vom Arbeitgeber direkt in den Sparvertrag überwiesen. Auch wenn der Arbeitgeber keinen Beitrag zur Vermögensbildung leistet, können Arbeitnehmer, die unter die gesetzliche Förderung fallen, einen Teil ihres Nettogehalts als Sparleistung durch den Arbeitgeber abziehen lassen.

Wer hat Anspruch auf VWL?

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VWL meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VWL oft erst nach der Probezeit.

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