Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL, sind tarifvertraglich oder durch den Arbeitsvertrag geregelt. Der Betrag von bis zu 40 EUR im Monat wird vom Arbeitgeber direkt in den Sparvertrag überwiesen. Auch wenn der Arbeitgeber keinen Beitrag zur Vermögensbildung leistet, können Arbeitnehmer, die unter die gesetzliche Förderung fallen, einen Teil ihres Nettogehalts als Sparleistung durch den Arbeitgeber abziehen lassen.
Wer hat Anspruch auf VWL?
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VWL meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VWL oft erst nach der Probezeit.